Ausweisformen

Mit Ablauf des 30.9.2008 endete die Wahlfreiheit der Ausweisform für Gebäude mit 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977. Für diese Gebäude muß jetzt ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, können wie bisher Verbrauchsausweise ausgestellt werden.

 

Wohngebäude mit Gewerbeanteil benötigen überwiegend einen Energieausweis für Wohngebäude und einen Energieausweis für Nichtwohngebäude.

(Senden Sie uns bitte kurz eine Mail, damit wir diese Frage für Ihr Gewerbe individuell beantworten können)

 

Benötigen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude und einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. 5 Familienhaus mit 2 Gaststätten/ Nahversorger/ Werkstätten)

“Mehrfamilienhaus mit Gewerbe -Wohngebäudeteil”. Im Formular für Wohngebäudeausweis werden die Wohnflächen der 5 Wohnungen addiert und der Heizenergieverbrauch der Wohnungen eingetragen. Bitte das Formular komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt.
“Mehrfamilienhaus mit Gewerbe -Gewerbeteil”.  Anschließend werden im Formular für Nichtwohngebäude die qm der 2 Gewerbeflächen des Hauses addiert und deren Verbrauch für Heizung und elektrischer Energie eingetragen. Auch hier das Formular nach Anforderung komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt.

 

Benötigen Sie nur einen verbrauchsorientierten Wohngebäudeenergieausweis, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. ab 4 Familienhaus mit 1 Bürofläche oder Praxis)

“Mehrfamilienhaus mit Bürofläche”. Im Formular für den verbrauchsorientierten Wohngebäudeausweis werden die Wohnflächen der 4 Wohnungen und die Fläche des Büros/ Praxis addiert und der Heizenergieverbrauch dieser 5 Einheiten eingetragen. Bitte das Formular komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt. (gilt für 5 und mehr Wohneinheiten oder ab Baujahr 1978)

 

Benötigen Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude und einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Nichtwohngebäude, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. 2 Familienhaus mit 2 Gaststätten/ Nahversorger/ Werkstätten)- 1-2 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977)

Formular für den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude ausfüllen und absenden. Anschließend werden im Formular für Nichtwohngebäude die qm der 2 Gewerbeflächen des Gebäudes addiert und deren Verbrauch für Heizung und elektrischer Energie eingetragen. Auch hier das Formular nach Anforderung komplett ausfüllen und eintragen, um welche Gewerbe es sich handelt. Auch dieses Formular anschließend absenden.

 

Benötigen Sie nur einen bedarfsabhängigen Wohngebäudeenergieausweis, so gehen Sie bitte wie folgt vor: (z.B. 1-3 Familienhaus mit 1 Bürofläche oder Praxis – 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977)

Formular für den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude ausfüllen und senden.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Tel.: 0170 9963500